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Die Schüsse an einer Mittelschule haben zu großem Entsetzen geführt. Da es gleich zwei Vorfälle in einer Woche gab, steigt die Sorge vor Nachahmungen. Die spontane Reaktion der Regierung ist ein verbesserter Polizeischutz für Schulen. Dass dies nicht ausreicht, sollte auch dem Bildungsminister klar sein. Die Wahl in Ungarn hat auch der Opposition in der Türkei Mut gemacht – auch wenn nach einer Absage der MHP das Ziel, Zwischenwahlen durchzusetzen, kaum zu verwirklichen scheint.
Am 15. April erschoss ein 14jähriger Schüler in seiner Schule in Karahmanmaraş zehn Menschen und verletzte 20. Er tötete auch sich selbst. Zwei Tage zuvor hatte bereits ein Schüler in Siverek in der Provinz Urfa 16 Menschen verletzt.
Das Entsetzen ist groß – bisher kannte man solche Vorfälle nur aus den USA. Und die Erinnerung an die USA legt auch gleich die Vermutung nahe, dass es einen Zusammenhang zwischen solchen Schulmassakern und dem freien Zugang zu Schusswaffen gibt. Zwar gilt auch in der Türkei die Pflicht eines Waffenscheins für Schusswaffen, doch deutet manches darauf hin, dass die individuelle Bewaffnung in der Türkei in den letzten Jahren gestiegen ist.
Ein zweiter Aspekt ist, dass die Gewalt gegen Lehrkräfte sowie auch die Gewalt unter Schülern in den letzten Jahren zunehmend zum Problem geworden sind. Dies wird auch auf den Eindruck zurückgeführt, dass Gewalttaten weitgehend straffrei blieben. Doch es fällt leicht, Probleme auf die Justiz oder Polizei abzuschieben. Im Nachhinein zeigen die veröffentlichten Ermittlungsergebnisse, dass es bereits vor den jeweiligen Taten Anzeichen gegeben hatte, die entweder nicht erkannt oder nicht ernst genommen wurden. Vermutlich führt nur eine Kombination klarer Regeln zum Gewaltverbot und eine darauf gerichtete Pädagogik zu einer Lösung.
Der Wahlsieg der Opposition in Ungarn hat nicht nur in der EU starke Beachtung gefunden. Mehr sogar noch als die Niederlage der PIS in Polen. Dabei zeigt gerade der Blick nach Polen, wie schwierig es ist, eine beschädigte Demokratie zu heilen.
Für die Opposition in der Türkei wird die Niederlage Orbans vor allem als solche wahrgenommen: die Niederlage eines Systems, das eigentlich kaum mit demokratischen Mitteln zu überwinden ist. Für welche Politik der Wahlsieger Peter Magyar steht, erscheint da weniger wichtig. Das Wahlergebnis wird als Hoffnungssignal interpretiert, dass die Befürchtung unrichtig ist, der Amtsinhaber könnte sich der Wahlniederlage nicht beugen. Ein anderer Aspekt ist die Wahrnehmung einer Einheit der ungarischen Opposition, die einen solchen Wahlsieg ermöglichte.
Ahmet Hakan, regierungsnaher Kolumnist der Tageszeitung Hürriyet, dagegen kommt zu dem Schluss, dass es die Nähe zum israelischen Regierungschef Netanyahu gewesen sei, die die Wahlniederlage Orbans hervorrief. Da Staatspräsident Erdoğan ein entschiedener Gegner des israelischen Ministerpräsidenten sei, sei in der Türkei nichts Ähnliches zu erwarten. Gleichwohl gäbe die Auswahl des Oppositionskandidaten in Ungarn vielleicht einen Denkanstoß. Schließlich ist dieser aus der Regierungspartei hervorgegangen. Darum müsse sich die Opposition Politikern wie Ali Babacan oder Ahmet Davutoğlu zuwenden.
Es gehört zu den Besonderheiten des türkischen Parteienrechts, dass ein Parteivorstand nachgeordnete Gliederungen auflösen kann. Er setzt dann einen neuen Vorsitzenden ein, der bis zur nächsten Wahl die Geschäfte führt.
Im März trat Izet Ulvi Yönter von seinem Amt als Vizevorsitzender zurück. Der Schritt wurde im Zusammenhang mit der Diskussion über die Nachfolge des Vorsitzenden Devlet Bahçeli gebracht. Nun scheint die Reihe an seine Unterstützer gekommen zu sein. Zunächst löste der Parteivorstand die Parteigliederung der Provinz Istanbul mit all ihren Kreisverbänden auf. Dann folgte die Auflösung der Parteiorganisationen von Kars, Kütahya und Eskişehir.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage des inhaftierten Istanbuler Oberbürgermeisters und CHP-Präsidentschaftskandidaten als vorrangig eingestuft und in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen an die türkische Regierung gestellt. Aus den Fragen ergibt sich zugleich, worauf sich der Rechtsstreit konzentrieren wird.
İmamoğlu hatte in seiner Klage eine Verletzung seines Freiheitsrechts sowie des Rechts auf eine freie Wahl behauptet. Voraussetzung für die Zulassung der Klage ist außerdem, dass der inländische Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Dementsprechend will der EGMR zunächst wissen, ob tatsächlich alle Einsprüche gegen die Untersuchungshaft ausgeschöpft wurde.
Außerdem will das Gericht wissen, ob ein „angemessener Verdacht“ auf eine Straftat bei der Entscheidung über die Untersuchungshaft vorgelegen hat. Würde dieser Verdacht auch einen „unparteiischen Dritten“ überzeugen?
Wurden bei der Anordnung von Untersuchungshaft und deren Verlängerung vom Gericht einschlägige und ausreichende Gründe angeführt? Ist die Dauer der Untersuchungshaft angesichts der Vorwürfe angemessen?
Können die Prozesse gegen İmamoğlu als Eingriff in das passive Wahlrecht bewertet werden?
Das Innenministerium hat den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen Ankaras Oberbürgermeister freigemacht. Auch dieser gilt als aussichtsreicher Kandidat für das Präsidentenamt und liegt in Umfragen meist vor dem Amtsinhaber.
Der Tatvorwurf wiegt schwer: er soll Fahrzeuge der Metropole während des Wahlkampfes für sich eingesetzt haben. Die Untersuchung könnte als Initiative für saubere Politik bewertet werden, wenn man nicht wüsste, dass alle Kommunen massiv Ressourcen für die Wiederwahl der Amtsinhaber bzw. dessen Partei einsetzen. Ähnlich wie der Versuch, den Bürgermeister von Bodrum zu inhaftieren, weil in seiner Verwaltung eine Person Bezüge erhält, ohne zu arbeiten, erweckt dies den Eindruck, als ob selbst nach intensiver Untersuchung kein besserer Vorwand zur Hand war.
Dies bedeutet nicht, dass solche Beschäftigungsverhältnisse oder die Zweckentfremdung von kommunalen Ressourcen zu parteipolitischen Zwecken unerheblich wären. Sie sind normalerweise jedoch nicht Gegenstand von Strafverfahren, sondern werden durch Rechnungshof oder Dienstaufsicht untersucht.
Gärten mit kleinen Häuschen in Stadtnähe wirken harmlos. Ganz wie die Schrebergärten in Deutschland. Sie bieten Städtern die Möglichkeit ins Grüne zu kommen, vielleicht ein bisschen Gemüse und Obst anzubauen. Doch nun plant die Regierung gegen diese Form der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen vorzugehen. Gebäude ohne besondere Genehmigung sollen abgerissen werden.
Der Plan hat zu einigen Diskussionen innerhalb der AKP geführt. Man fürchtet, dass Tausende von Menschen protestieren werden.
Der Haken: die Schrebergärten sind nicht ganz so harmlos wie sie klingen. Ein Tiny House auf eine Wiese zu stellen, hat sich seit der Pandemie zum Traum vieler entwickelt, die sich angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise kein Haus außerhalb der Stadt leisten können. Zudem sehen die Bebauungspläne vor, dass nicht das gesamte Umfeld der Städte zersiedelt wird. Auch fehlt vielfach die Infrastruktur. Auf der anderen Seite ist es ein enormes Geschäft. Lässt sich ein Grundstück als Schrebergarten nutzen, vervielfacht sich sein Wert. Werden die Schrebergärten legalisiert, vervielfacht sich der Wert für ihre jetzigen Eigentümer. Es geht um Stadtplanung und sehr viel Geld – politischer Streit erscheint da unvermeidbar.
Bei einem Vortrag in New York hob der Präsident der türkischen Zentralbank Fatih Karahan hervor, dass sich der Prozess der Inflationssenkung fortsetze. Wichtig sei, dass sich der Rückgang nun in allen Unter-Indexen zeige. Er gehe davon aus, dass sich dieser Trend aufgrund gedämpfter Nachfrage und Produktion im weiteren Jahresverlauf fortsetze.
Bisher haben sich internationale Investoren, für die dieser Vortrag gedacht war, von solchen Ausführungen wenig beeindruckt gezeigt. Natürlich ist ihnen auch die Diskussion über die Verlässlichkeit und Plausibilität der Inflationsmessung in der Türkei bekannt. Hinzu kommt, dass es weltweit kaum jemanden geben dürfte, der Aussagen über die Inflationsentwicklung machen kann. Ein entscheidender Faktor – der weitere Verlauf des Iran-Kriegs – ist offen. Ein längerfristiger Waffenstillstand kann in dieser Woche vereinbart werden, genauso gut können sich die Kämpfe weiter verschärfen und zu neuen Engpässen bei der internationalen Energieversorgung führen.
Die Tageszeitung Karar berichtet über Betrugsvorwürfe beim Verkauf von Tickets für die Hagia Sofia und das archäologische Museum. Bereits der Normalpreis von 25 Euro ist stattlich. Doch den Berichten zufolge versucht das Unternehmen, das den Ticket-Verkauf betreibt, Kombi-Karten für 50 Euro zu verkaufen, indem behauptet wird, die regulären Eintrittskarten seien nicht verfügbar. Auch seien Extragebühren für Kopfhörer ohne Kenntnis der Besucher von Kreditkarten abgebucht worden. Da es aufgrund dieser Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten kommt, sind diese Vorfälle auch der Polizei bekannt. Nicht bekannt dagegen ist, ob Ermittlungen aufgenommen wurden. Ein CHP-Abgeordneter hat die Angelegenheit als parlamentarische Anfrage aufgegriffen und in diesem Zusammenhang behauptet, dass das Betreiberunternehmen DEM einem Verwandten des Tourismusministers Ersoy gehöre und bisher keinerlei Zahlungen an das Tourismusministerium getätigt habe.
Touristen reagieren empfindlich, wenn sie das Gefühl haben, ausgenommen zu werden. Diese Erfahrung dürfte zu den negativsten Faktoren für die Bewertung eines Urlaubs zählen. Doch auch jenseits dessen: die Diskussion scheint seit 2024 anzudauern, ohne dass über Ermittlungen berichtet wird. Dies wirkt nicht nur gegenüber Touristen, sondern auch gegenüber den Bürgern peinlich.